Das Team von PERL TAX & LAW, rund um Unternehmensgründer Dr. Mario Perl, wünscht Ihnen VIEL ERFOLG IM NEUEN JAHR! Mit Beginn des neuen Jahres gelten neue GESELLSCHAFTS- und ABGABENRECHTLICHE Regelungen, wobei nachstehend Änderungen bei Kapitalgesellschaften – auszugsweise – dargelegt werden.
VON BERATERN. FÜR BERATER.
Änderungen bei Kapitalgesellschaften
- Körperschaftsteuer (KÖSt)
- Senkung der KÖSt auf den endgültigen Steuersatz von 23 %
- im Zuge der ökosozialen Steuerreform
- GmbH-Mindeststammkapital
- Absenkung auf EUR 10.000 (statt bisher EUR 35.000)
- Absenkung der Mindesteinlage auf EUR 5.000 (statt bisher EUR 17.500)
- Flexible Kapitalgesellschaft
(FlexKapG, FlexCo)- Schaffung einer neuen Rechtsform
- Flexibilität insbesondere für Start-Up-Unternehmen
- Einfachere Übertragung von Beteiligungen (zB durch Beurkundung durch einen Rechtsanwalt) und Beteiligungsarten mit unterschiedlichen Rechten
- Mindestkörperschaftsteuer
- Festlegung auf EUR 500 pro Jahr für GmbH und FlexCo
- Entfall der bisherigen Begünstigungen für die ersten zehn Jahre und Entfall des Normalsatzes von bisher EUR 1.750
- Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen
- Aufschub der Besteuerung im Hinblick auf den geldwerten Vorteil bei Gewährung der Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung,
- bs zur Veräußerung mit teilweiser begünstigter Besteuerung (75 % des Veräußerungserlöses) mit dem besonderen Steuersatz von 27,5 %
- zusätzliche Begünstigungen auch bei den sonstigen Lohnabgaben (KommSt, DB, DZ, SV)