Das Team von PERL TAX & LAW, rund um Unternehmensgründer Dr. Mario Perl, wünscht Ihnen VIEL ERFOLG IM NEUEN JAHR! Mit Beginn des neuen Jahres gelten neue GESELLSCHAFTS- und ABGABENRECHTLICHE Regelungen, wobei nachstehend Änderungen bei Kapitalgesellschaften – auszugsweise – dargelegt werden.

VON BERATERN. FÜR BERATER.
Änderungen bei Kapitalgesellschaften

  • Körperschaftsteuer (KÖSt)
    • Senkung der KÖSt auf den endgültigen Steuersatz von 23 %
    • im Zuge der ökosozialen Steuerreform
  • GmbH-Mindeststammkapital
    • Absenkung auf EUR 10.000 (statt bisher EUR 35.000)
    • Absenkung der Mindesteinlage auf EUR 5.000 (statt bisher EUR 17.500)
  • Flexible Kapitalgesellschaft
    (FlexKapG, FlexCo)
    • Schaffung einer neuen Rechtsform
    • Flexibilität  insbesondere für Start-Up-Unternehmen
    • Einfachere Übertragung von Beteiligungen (zB durch Beurkundung durch einen Rechtsanwalt) und Beteiligungsarten mit unterschiedlichen Rechten
  • Mindestkörperschaftsteuer
    • Festlegung auf EUR 500 pro Jahr für GmbH und FlexCo
    • Entfall der bisherigen Begünstigungen für die ersten zehn Jahre und Entfall des Normalsatzes von bisher EUR 1.750
  • Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen
    • Aufschub der Besteuerung im Hinblick auf den geldwerten Vorteil bei Gewährung der Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung,
    • bs zur Veräußerung mit teilweiser begünstigter Besteuerung (75 % des Veräußerungserlöses) mit dem besonderen Steuersatz von 27,5 %
    • zusätzliche Begünstigungen auch bei den sonstigen Lohnabgaben (KommSt, DB, DZ, SV)

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