Steuerrecht
Steuerrecht zählt zu unserem Spezialgebiet. Wir haben grundlegende Kenntnisse und Erfahrung in Steuerfällen und Steuerverfahren, und zwar in den Bereichen Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Verkehrssteuern und Vermögenssteuern, aber auch Gebühren und Sozialversicherungsbeiträge. Wir können Sie auch in komplexeren Steuerfällen betreuen, mit den Steuerbehörden kommunizieren und Beschwerden bei Gerichten einreichen.
Unsere Beratung im Steuerrecht umfasst
- Steuerberatung und Erklärungen
- Steueranalyse und Optimierung
- Steuerrechtliche Stellungnahmen
- Steuerauskünfte und Ansuchen an Steuerbehörden
- Steuerprüfungen
- Steuerverfahren und Beschwerden an Gerichte und Höchstgerichte
Internationale Besteuerung
Grenzüberschreitende Sachverhalte können einer internationalen Besteuerung unterliegen. Unsere Steuerrechtsexpertise und unserem umfassenden Verständnis von internationalen Steuerregeln erlauben es uns Beratung bei grenzüberschreitender Besteuerung anzubieten. Besteuerung in grenzüberschreitenden Fällen umfasst nicht nur inländisches Recht, sondern auch internationale Abkommen um Doppelbesteuerung oder doppelte Nichtbesteuerung zu verhindern. Derartige Fälle sind komplex, weil sie auf unterschiedlichen Steuersystemen beruhen, welche nicht aufeinander abgestimmt sind und grenzüberschreitende Steuerrisiken auslösen.
Unsere Beratung in der internationalen Besteuerung umfasst
- Analyse der Steuersituation in grenzüberschreitenden Fällen
- Ermittlung einer Doppelbesteuerung und die Vermeidung durch anwendbare Steuerabkommen
- Beratung in internationalen Steuerfällen
- Steuerberatung betreffend die Gründung inländischer Geschäftsstellen
- Steuerberatung zu Entsendungen
- Tax advice regarding expats and private clients in cross-border matters
- Internationale Steuerplanung